Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht

 

Seit Juli 2013 bin ich durch die RAK München berechtigt, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Ich vertrete Mandanten sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger. Über die Voraussetzungen einer möglichen Pflichtverteidigung kläre ich Sie gerne in einem Beratungsgespräch auf. 

Selbstverständlich bilde ich mich durch den Besuch diverser Sachvorträge und Seminare regelmäßig fort.

 

 

Eine Vertretung in Strafsachen kann beispielsweise in folgenden Gebieten erfolgen:

- Körperverletzungsdelikten ( gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung etc.)

- Eigentumsdelikten ( Raub, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei etc.)

- Straßenverkehrsdelikte ( Trunkenheitsfahrt, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzungsdelikte im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort "Unfallflucht")

- Betäubungsmitteldelikte BtM, Rauschgift, Drogen

- Sexualstrafrecht 

- Steuerstrafrecht in Kooperation mit Steuer-Anwälten

 

Selbstverständlich vertrete ich auch als Pflichtverteidiger.

 

http://www.pflichtverteidiger-augsburg.net/