Fachanwalt für Strafrecht
Seit Juli 2013 bin ich durch die RAK München berechtigt, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Ich vertrete Mandanten sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger. Über die Voraussetzungen einer möglichen Pflichtverteidigung kläre ich Sie gerne in einem Beratungsgespräch auf.
Selbstverständlich bilde ich mich durch den Besuch diverser Sachvorträge und Seminare regelmäßig fort.
Eine Vertretung in Strafsachen kann beispielsweise in folgenden Gebieten erfolgen:
- Körperverletzungsdelikten ( gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung etc.)
- Eigentumsdelikten ( Raub, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei etc.)
- Straßenverkehrsdelikte ( Trunkenheitsfahrt, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzungsdelikte im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort "Unfallflucht")
- Betäubungsmitteldelikte BtM, Rauschgift, Drogen
- Sexualstrafrecht
- Steuerstrafrecht in Kooperation mit Steuer-Anwälten
Selbstverständlich vertrete ich auch als Pflichtverteidiger.